CHARTA PRÄVENTION

Einrichten einer Meldestelle 

Prävention vor sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzüberschreitungen ist eine permanente Aufgabe und muss strukturell verankert sein. Die Organisationen und Institutionen, die sich zur «’Wir schauen hin!‘ Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen» bekennen, verpflichten sich unter anderem zum Einrichten einer internen, niederschwelligen Meldestelle.

Bild: zVg

Flyer Charta Prävention Meldestelle

 

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