CHARTA PRÄVENTION – EINRICHTEN EINER MELDESTELLE

Prävention vor sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzüberschreitungen ist eine permanente Aufgabe und muss strukturell verankert sein. Die Organisationen und Institutionen, die sich zur
«’Wir schauen hin!‘ Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen» bekennen, verpflichten sich unter anderem zum Einrichten einer internen, niederschwelligen
Meldestelle.

Der Fachkurs fand am 15. September 2021 statt und aufgrund grosser Nachfrage, wird dieser auch wieder 2022 angeboten.

Bild: zVg

Flyer Charta Prävention

 

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