Über den Sinn der Strafe und die (Un-)Möglichkeit von Versöhnung

Der Sinn von Strafe lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Er fächert sich in mehrere, sich zum Teil widersprechende Sinndeutungen auf. Da sind zuerst einmal die beiden nah zusammengehörenden Sinndeutungen von Strafe als pädagogischer Massnahme und der Deutung, Strafe sei Zeit für den Täter zu sich selbst zu finden. 

Strafe ist genuin Übelzufügung. Durch den Behandlungsvollzug hat sich die Bedeutung von Strafe jedoch massiv verändert. Deshalb soll in  dieser Tagung geklärt werden, welchen Stellenwert Strafe im Vollzug hat und wie er genau zu verstehen ist. Denkt man Strafe ohne Versöhnung, fehlt ihr komplementärer Gegenpart.

Die (christliche) Seelsorge kann zur Versöhnung helfen, aber nur auf spiritueller Ebene, in dem sie die Vergebung Gottes zuspricht, etwa im Beichtgespräch oder in der Abendmahlsfeier. Sühne und Versöhnung, zumindest im säkularisierten Sinn, funktionieren nur auf eine höchste  formalisierte Weise, indem nämlich behauptet wird, mit der bedingten Entlassung sei die Tat gesühnt und damit dann auch vergeben. Die Wirklichkeit der Täterinnen und Täter kann das jedoch nicht abdecken, weil sie genau das nicht  erleben. Und die Vorstellung einer Versöhnung mit sich selbst widerspricht zutiefst dem Wesen der Versöhnung.

Gäste
– Pfrn. Patrizia Weigl-Schatzmann, Klinikseelsorgerin, Universitäre Psychiatrische Klinik Waldau, Bern
– Dr. Lisanne Teuchert, Diakoniewissenschaftliches Institut Heidelberg
– Tanja Knodel, Rechtsanwältin, Zürich
– Andreas Naegeli, Direktor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies

Leitung/Moderation
– Dr. Frank Stüfen, Gefängnissseelsorger, Reformierte Kirche Kanton Zürich
– Csongor Kozma, Direktor Paulus Akademie

Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Verlag Gefängnisseelsorge

Flyer
231130_Strafe-und-Versoehnung-im-Justizvollzug

 

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