Über den Sinn der Strafe und die (Un-)Möglichkeit von Versöhnung
Der Sinn von Strafe lässt sich nicht eindeutig bestimmen. Er fächert sich in mehrere, sich zum Teil widersprechende Sinndeutungen auf. Da sind zuerst einmal die beiden nah zusammengehörenden Sinndeutungen von Strafe als pädagogischer Massnahme und der Deutung, Strafe sei Zeit für den Täter zu sich selbst zu finden.
Strafe ist genuin Übelzufügung. Durch den Behandlungsvollzug hat sich die Bedeutung von Strafe jedoch massiv verändert. Deshalb soll in dieser Tagung geklärt werden, welchen Stellenwert Strafe im Vollzug hat und wie er genau zu verstehen ist. Denkt man Strafe ohne Versöhnung, fehlt ihr komplementärer Gegenpart.
Die (christliche) Seelsorge kann zur Versöhnung helfen, aber nur auf spiritueller Ebene, in dem sie die Vergebung Gottes zuspricht, etwa im Beichtgespräch oder in der Abendmahlsfeier. Sühne und Versöhnung, zumindest im säkularisierten Sinn, funktionieren nur auf eine höchste formalisierte Weise, indem nämlich behauptet wird, mit der bedingten Entlassung sei die Tat gesühnt und damit dann auch vergeben. Die Wirklichkeit der Täterinnen und Täter kann das jedoch nicht abdecken, weil sie genau das nicht erleben. Und die Vorstellung einer Versöhnung mit sich selbst widerspricht zutiefst dem Wesen der Versöhnung.
Gäste
– Pfrn. Patrizia Weigl-Schatzmann, Klinikseelsorgerin, Universitäre Psychiatrische Klinik Waldau, Bern
– Dr. Lisanne Teuchert, Diakoniewissenschaftliches Institut Heidelberg
– Tanja Knodel, Rechtsanwältin, Zürich
– Andreas Naegeli, Direktor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies
Leitung/Moderation
– Dr. Frank Stüfen, Gefängnissseelsorger, Reformierte Kirche Kanton Zürich
– Csongor Kozma, Direktor Paulus Akademie
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Verlag Gefängnisseelsorge
Flyer
231130_Strafe-und-Versoehnung-im-Justizvollzug
Teilen Sie diesen Beitrag auf und