CHARTA PRÄVENTION – EINRICHTEN EINER MELDESTELLE; ONLINE

Prävention vor sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzüberschreitungen ist eine permanente Aufgabe und muss strukturell verankert sein. Die Organisationen und Institutionen, die sich zur «“Wir schauen hin“ Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen» bekennen, verpflichten sich unter anderem zum Einrichten einer internen, niederschwelligen Meldestelle.

Der Kurs beschäftigte sich eingehend mit dem Punkt 10 der Charta Prävention und seinem Bezug zu den restlichen neun Punkten. Neben Fachinput wurde auch Raum für Diskussion und gegenseitigen Erfahrungsaustausch gegeben.

Dabei ging es unter anderem um die Fragen:

  • Wie sollte die Meldestelle in der Organisation eingebettet sein?
  • Was muss bei der Implementierung einer Meldestelle besonders beachtet werden?
  • Welche Kompetenzen und Fähigkeiten braucht das Fachpersonal einer Meldestelle?
  • Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Meldestelle und Leitung aus?
  • Wann ist etwas eine Meldung, wann Denunziation?
  • Was ist Meldepflichtig?
  • Die zehn Punkte der Charta Prävention: Wie stehen die Punkte in Bezug zueinander?

Ein Veranstaltung in Kooperation mit INSOS Schweiz

Flyer Charta Prävention 10_03_2022 online

 

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