CHARTA PRÄVENTION – EINRICHTEN EINER MELDESTELLE

Prävention vor sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzüberschreitungen ist eine permanente Aufgabe und muss strukturell verankert sein. Die Organisationen und Institutionen, die sich zur «Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen» bekennen, verpflichten sich unter anderem zum Einrichten einer internen, niederschwelligen Meldestelle.

Seminar
Das Online-Seminar am 14. März beschäftigte sich eingehend mit dem Punkt 10 der Charta Prävention und seinem Bezug zu den restlichen neun Punkten. Neben Fachinput bot man auch Raum für Diskussion und gegenseitigen Erfahrungsaustausch.

 

Dabei ging es unter anderem um die Fragen:

  • Ab wann ist eine ungewollte Handlung eine sexuelle Ausbeutung, ein Missbrauch oder eine Grenzverletzung?
  • Wie kann für Betroffene ein «safe space» geschaffen werden, um den Schritt sich anzuvertrauen zu vereinfachen?
  • Wie kann ein reibungsloser bzw. korrekter Ablauf einer Meldung gewährleistet werden?
  • Die Unterschätzung von Theorie und Praxis – Wie greifen die Grundsätze zur Prävention im Alltag?
  • Was können Mitarbeitende zur Optimierung der internen Meldestelle beitragen?
  • Wie hängen die zehn Punkte der Charta Prävention miteinander zusammen? Sind manche wichtiger als andere?

Leitung
Andrea Gehrig, lic.rer.soc., Studium der Kommunikationswissenschaften, Sozialarbeit und Betriebswirtschaft, Weiterbildung in Sexualpädagogik und Konfliktklärung. Nach vielen Jahren in leitender Position in der Privatwirtschaft heute vor allem in der Beratung und Personalentwicklung tätig.

Ein Seminar in Kooperation mit ARTISET

 

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